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   BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67   

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https://dejure.org/1967,93
BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67 (https://dejure.org/1967,93)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1967 - V C 71.67 (https://dejure.org/1967,93)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1967 - V C 71.67 (https://dejure.org/1967,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Blindenhilfe für Sehbehinderte - Begriff der Sehschärfe im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) - Blindenhilfe nach dem BSHG als rentengleiche Dauerleistung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 24, 67

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 216
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
    Auch bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung des Begehrens auf Blindenhilfe kommt es regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an (Ergänzung zu BVerwGE 25, 307).

    Das hat der Senat bereits für die Hilfe zum Lebensunterhalt in seinem Urteil vom 30. November 1966 (BVerwGE 25, 307) ausgesprochen.

  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 210.66

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Pflege wegen Blindheit - Kriterien für die

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
    Bereits in dem Urteil des Senats vom 15. November 1967 - BVerwG V C 210.66 - ist ausgeführt, daß es bei der Beurteilung der Sehkraft im Sinne des § 11 f Abs. 6 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 1. August 1931 (RGBl. I S. 441) in den Fassungen vom 20. August 1953 (BGBl. I. S. 967) und 4. Juli 1957 (BGBl. I S. 693) - RGr.

    Schließlich fehlt es aber auch an Anhaltspunkten dafür, daß die vom Kläger benannten Ärzte einen rechtlich erheblichen Befund erhoben hätten, insbesondere den Kläger daraufhin untersucht hätten, wie seine Sehschärfe und das Gesichtsfeld zu beurteilen sind (dazu auch Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG V C 210.66 -).

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
    Der Senat hat bisher zwar lediglich zur Beweislastverteilung im Sozialhilferecht insoweit Stellung genommen, als es sich um die Hilfe zum Lebensunterhalt handelt und ein Nachweis, daß Hilfsbedürftigkeit vorliegt, nicht erbracht werden kann (Urteil vom 2. Juni 1965 [BVerwGE 21, 208]).
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
    Hierbei wird die Behörde auch Gelegenheit haben, in Erfüllung ihres umfassenden Auftrages zur Hilfe zu prüfen, ob dem Kläger womöglich andere Hilfen als Blindenhilfe zu gewähren sind (dazu auch Urteil vom 10. November 1965 [BVerwGE 22, 319]).
  • BVerwG, 05.07.1967 - V C 212.66

    Gewährung von Blindenhilfe bei Unterkunft und Verpflegung in einem Heim -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1967 - V C 71.67
    Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß Anknüpfungspunkt für die Bewilligung die jeweilige Notlage des Hilfesuchenden ist (dazu auch Urteil vom 5. Juli 1967 - BVerwG V C 212.66 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und

    Zwar war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) grundsätzlich davon auszugehen, dass namentlich die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt - wegen ihres "Gegenwartscharakters" keine "rentengleichen Dauerleistungen" darstelle, sodass der gerichtlichen Nachprüfung regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung zugrunde zu legen war (vgl. BVerwGE 25, 307, 308 f.; BVerwG Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 ; BVerwGE 28, 216, 217 f.; ).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Zwar sind, wie das Bundesverwaltungsgericht immer wieder hervorgehoben hat, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz keine rentengleichen Dauerleistungen, sondern Hilfen in einer bestimmten Notsituation (BVerwGE 25, 307; 28, 216).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93

    Zurückweisung eines Sozialhilfebegehrens und Bescheidung eines dagegen

    Dieses Ergebnis entspricht zudem dem sozialhilferechtlichen Grundsatz, daß bei einer auf Gewährung von Sozialhilfe gerichteten Verpflichtungsklage die Zeit bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist, während die Zeit danach in der Regel außer acht zu bleiben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1966, BVerwGE 25, 307, v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216, v. 29.09.1971, BVerwGE 38, 299 u. v. 19.01.1972, BVerwGE 39, 261).

    Grundsätzlich gilt insoweit, daß Sozialhilfebescheide - es sei denn, daß ein längerer Bewilligungszeitraum auch unter Angabe des Endes festgelegt worden ist - nur für den jeweiligen Monat ergehen, wobei die in den nachfolgenden Monaten erfolgten Auszahlungen der Sozialhilfe ihrerseits weitere Verwaltungsakte darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967, BVerwGE 28, 216/217; v. 18.01.1979, BVerwGE 57, 237/239 u. v. 26.09.1991, BVerwGE 89, 81/85 sowie Beschl. des Senats v. 31.01.1994 - 6 S 2419/93 - u. v. 18.04.1994 - 6 S 835/94 -).

    Dies folgt daraus, daß Sozialhilfe keine rentengleiche Dauerleistung zum Gegenstand hat und daher grundsätzlich der fortdauernden Kontrolle nach Art und Höhe der Hilfeleistung bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1967 a.a.O. u. v. 30.11.1966, BVerwGE 25, 307/308).

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